Was müssen Sie für eine logopädische Behandlung tun?
Brauchen Sie ein Rezept oder eine Verordnung?
Wie so oft im Leben: Es kommt darauf an.
Im Regelfall erfolgt die logopädische Therapie auf Verordnung eines Arztes. Ob HNO-Arzt, Neurologe, Kinderarzt, Kieferorthopäde, Internist, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Zahnarzt spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.
Bei der Logopädie handelt es sich um eine Heilmittelerbringung. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine Verordnung vorliegt. Erwachsene müssen hierbei einen Selbstbehalt von 10 % des Rezeptes übernehmen.
Patienten, die privat krankenversichert sind, erhalten je nach abgeschlossenen Tarif mit der Krankenkasse die Kosten vollständig oder zum Teil zurück erstattet.
Wichtig: Wir behandeln Patienten aller Kassen.
Neben diagnostizierten medizinischen Faktoren können aber auch individuelle Bedürfnisse vorliegen, zum Beispiel Stimm-Therapien für Sprechberufe, von Lehrern bis Schauspielern.
Sollten Sie unsicher sein, ob und welche Logopädie-Leistung für Sie die richtige ist, sprechen Sie uns bitte unverbindlich an.